Mineralogisch handelt es sich bei Asbest um faserförmige, silikatische Mineralien, die aus Magnesium und eisenhaltigen magmatischen Ausgangsgesteinen über komplizierte Reaktionsmechanismen unter hohem Druck und bei hohen Temperaturen entstanden sind.
Kein Baustoff hat so viel "Staub" aufgewirbelt wie Asbest.
Von der Wunderfaser mit tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die früher so hoch geschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden.
Asbest darf heute nicht mehr verwendet werden. Umgang mit Asbest ist nur noch im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig.
Gerade diese Arbeiten können aber bei einem sorglosen Umgang zu hohen Faserfreisetzungen führen und Beschäftigte, aber auch unbeteiligte Dritte gefährden.
Asbeste weisen eine Reihe von hervorragender chemischer und physikalischer Eigenschaften auf. Dazu gehören beispielsweise:
Die Produktpalette von Asbestzementprodukten umfasste vornehmlich:
Stoffe und Produkte mit hervorragenden technischen Eigenschaften können mitunter auch erhebliche Gesundheitsgefährdungen mit sich bringen. Eine solche Gesundheitsgefährdung ist gegeben, wenn Asbest bei mechanischer Beanspruchung zu lungengängigen Fasern zerkleinert oder aufgebrochen wird und diese in dieser Form dann eingeatmet werden.
Als besonders kritisch gelten Faserlängen größer als 5 ym (1 ym = 1 tausendstel mm) und einem Durchmesser kleiner 3 ym.
Folgende Krankheiten können bei unsachgemäßem Abbruch/Sanierung von asbesthaltigen Materialien entstehen:
Bei Asbest- Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten gilt die TRGS 519.
Sie konkretisiert die Forderungen der Gafahrstoffverordnung nach einem Stufenkonzept. Dabei unterscheidet sie zwischen:
Besonders geregelt werden in der TRSG 519 die Instandhaltungsarbeiten.
Hier noch einfügen:
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